Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS)

Auszug


Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (VWIS)

Verordnung über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit

(VWIS) Änderung vom 30. September 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 27. Juni 20011 über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit wird wie folgt geändert:

Art. 21a Abs. 2

2 Als gewalttätiges Verhalten gilt ferner die Gefährdung der öffentli...

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