Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002 (korrigierte Fassung)

Auszug


Bundesbeschluss I über den Voranschlag für das Jahr 2002 (korrigierte Fassung)

Bundesbeschluss I Korrigierte Fassung1

über den Voranschlag für das Jahr 2002

vom 12. Dezember 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung2

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