Reglement über Schülerinnen- und Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritte an der Volksschule (Promotionsreglement).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Reglement über Schülerinnen- und Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritte an der Volksschule (Promotionsreglement).

Reglement über Schülerinnen- und Schülerbeurteilung, Promotion und Übertritte an der Volksschule (Promotionsreglement) 1

(Vom 13. April 2006)

Der Erziehungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf § 27 der Volksschulverordnung vom 19. Oktober 20052 beschliesst:

I. Allgemeines

§ 1

Geltungsbereich 1 Dieses Reglement gilt für die Primarstufe und die Sekundarstufe I.

2 Es regelt die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung, die Promotion sowie die

Übertritte und Umstufungen.

II. Beurteilung

§ 2 Grundsätze 1 Die Schülerinnen und Schüler werden beurteilt. Die Beurteilung erfolgt während des Lernprozesses vor allem förderorientiert und beim Abschluss einzelner Lernsequenzen leistungsorientiert.

2 Grundlagen für die Beurteilung bilden die im Lehrplan festgelegten Ziele.

3 Die Lehrperson hat über jede Schülerin und jeden Schüler periodisch auf den vom Erziehungsrat bestimmten Formularen Bericht zu erstatten über die Leistungen in den einzelnen Unterrichtsfächern, über das Verhalten und über den Schulbesuch.

§ 3

Leistungsbeurteilung 1 Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden mit ganzen und halben Noten bewertet. Eine weitere Unterteilung ist unzulässig. Es g...

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