Mitteilung über den Verzicht auf die Veröffentlichung des interkantonalen Rechts in AS und SR

Auszug


Mitteilung über den Verzicht auf die Veröffentlichung des interkantonalen Rechts in AS und SR

Mitteilung über den Verzicht auf die Veröffentlichung des interkantonalen Rechts in AS und SR

Artikel 4-11 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 20041 (in Kraft getreten am 1. Jan. 2005) sehen keine Publikation der interkantonalen Verträge in den Rechtssammlungen des Bundes mehr vor (siehe dazu auch Ziff. 1.2.3 der Botschaft vom 22. Okt. 20032). Dies b...

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