Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Zug, Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Aargau und Genf

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Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Zug, Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Aargau und Genf

02.071

Botschaft

über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Zug, Solothurn,

Appenzell Innerrhoden, Aargau und Genf

vom 20. September 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen hiermit den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Bern, Uri, Zug, Solothurn, Appenzell Innerrhoden, Aargau und Genf mit dem Antrag auf Zustim-mung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. September 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demo-kratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährlei-stung des Bundes. Die Gewährleistung wird erteilt, wenn die Kantonsverfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht. Erfüllt eine kantonale Verfassungsbestimmung diese Anforderungen, so ist die Gewährleistung zu erteilen; erfüllt eine kantonale Verfassungsnorm eine...

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