Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Wallis und Genf

Auszug


Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Wallis und Genf

01.039

Botschaft

über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Wallis und Genf

vom 15. Juni 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen hiermit den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Luzern, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Wallis und Genf mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

15. Juni 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

11491

Übersicht

Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demo-kratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Die Gewährleistung wird erteilt, wenn die Kantonsverfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht. Erfüllt eine kantonale Verfassungsbestimmung diese Anforderungen, so ist die Gewährleistung zu erteilen; erfüllt eine kantonale Verfassungsnorm eine dieser Voraussetzungen nicht, so ist die Gewährleistung zu verweigern.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Luzern:

- Ausgleich des Finanzhaushalts;

- Verfahren der Totalrevision der Staatsverfassung;

im Kanton Nidwalden:

- Festsetzung der kantonalen Steuerfüsse;

im Kanton Zug:

- Änderung der Erbschaftssteuer;

im Kanton Solothurn:

- Amtsgelöbnis;

- Aufhebung der Volkswahl für Amtsgerichtsschreiber;

- Aufhebung der Volkswahl für Amtsschreiber;

- Aufhebung der Volkswahl für Vorsteher von Betreibungs- und Konkursämtern;

- Aufhebung der Volkswahl für Oberamtmänner;

im Kanton Basel-Landschaf...

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