Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura

Auszug


Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura

05.037

Botschaft

über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura

vom 13. April 2005

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen hiermit den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solo-thurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. April 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Samuel Schmid

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demo-kratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Die Gewährleistung wird erteilt, wenn die Kantonsverfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht. Erfüllt eine kantonale Verfassungsbestimmung diese Anforderungen, so ist die Gewährleistung zu erteilen; erfüllt eine kantonale Verfassungsnorm eine dieser Voraussetzungen nicht, so ist die Gewährleistung zu verweigern.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

im Kanton Glarus:

- Verwaltungsorganisation 200X;

im Kanton Solothurn:

- Einführung der selbständigen Gerichtsverwaltung;

im Kanton Basel-Landschaft:

- Wohneigentumsförderung;

im Kanton Schaffhausen:

- Verkleinerung des Parlaments;

- Anwaltsaufsicht;

im Kanton Graubünden:

- Rechtsgrundlage für die Delegation von B...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen