Verordnung über Veranlagung und Bezug der Kursaalabgabe

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816.11 Verordnung über Veranlagung und Bezug der Kursaalabgabe vom 19. November 2002 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt gestützt auf Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes über die Kursaalabgabe vom 20. Juni 2001 2 und Art. 41 Bst. g des Gesetzes...

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Verordnung über Veranlagung und Bezug der Kursaalabgabe

816.11

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