Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II)

Auszug


Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen (Unternehmenssteuerreformgesetz II)

Bundesgesetz über die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen

(Unternehmenssteuerreformgesetz II)

vom 23. März 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20051,

beschliesst:

I

Das Bundesgesetz vom 3. Oktober 19512 über die Bildung von Arbeitsbeschaffungsreserven der privaten Wirtschaft wird aufgehoben.

II

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 27. Juni 19733 über die Stempelabgaben

Art. 6 Abs. 1 Bst. b, j und k

1 Von der Abgabe sind ausgenommen: b. die Begründung oder Nennwerterhöhung von Beteiligungsrechten an Genossenschaften, soweit die Leistungen der Genossenschafter im Sinne von Artikel 5 gesamthaft eine Million Franken nicht übersteigen;

j. Beteiligungsrechte, die zur Übernahme eines Betriebes oder Teilbetriebes einer Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, Gesellschaft...

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