Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

Auszug


Botschaft zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG)

09.080

Botschaft

zum Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer

(UIDG)

vom 28. Oktober 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Oktober 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Die verschiedenen heute in der öffentlichen Verwaltung existierenden Identifikationsnummern für Unternehmen sollen durch eine einzige unveränderliche und nichtsprechende Identifikationsnummer ersetzt werden. Dadurch sollen Informationen einfach und sicher ausgetauscht und die Unternehmen administrativ entlastet werden.

Ausgangslage

Heute existieren in der öffentlichen Verwaltung zahlreiche unterschiedliche Identifikationsnummern für Unternehmen. Dies führt dazu, dass sich die Daten vieler administrativer Prozesse nicht koordiniert verwenden lassen. Die Folge davon sind ineffiziente Abläufe und Doppelspurigkeiten, welche die Unternehmen administrativ unnötig stark belasten und bei der öffentlichen Hand erhebliche Mehrkosten verursachen. Eine einheitliche Identifikation der Unternehmen ist zudem eine grundlegende Voraussetzung für einen effizienten und gesicherten elektronischen Verkehr der Unternehmen untereinander. Mit der rasch zunehmenden Bedeutung des elektronischen Datenaustauschs, insbesondere auch im Kontext des E-Governments, wird einem solchen Identifikator ein hoher Stellenwert beigemessen.

Inhalt der Vorlage

Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist eine eindeutige und unveränderliche Nummer, die jedem einzelnen Unternehmen zugeteilt wird und alle bestehenden Unternehmensidentifikatoren der öffentlichen Verwaltung ersetzt. Für die Zuweisung, Führung und Verwendung der UID wird ein Register (UID-Register) aufgebaut. Dieses enthält jedoch nur die für die Identifikation erforderlichen Informationen über die Unternehmen und löst keines der bestehenden offiziellen Register wie das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab. Um eine breite Anwendung zu ermöglichen, wird ein Teil des UID-Registers öffentlich zugänglich sein. Durch verschiedene Einschränkungen bezüglich des Registerinhaltes sowie der Abfrage- und Suchmöglichkeiten wird der Datenschutz gewährleistet und ein «gläsernes Unternehmen» verhindert.

Es wurde auch darauf geachtet, dass den Unternehmen keine zusätzlichen Pflichten auferlegt werden und dass die öffentliche Verwaltung nur geringe Anpassungen ihrer Informatik und der bestehenden Prozesse vornehmen muss.

Das UIDG beschränkt sich auf die wichtigsten Bedürfnisse von Wirtschaft und Verwaltung. Deshalb ist beispielsweise die digitale Unterschrift nicht Gegenstand des Gesetzes. Deren Einführung wird jedoch durch die UID erleichtert. Einzige zusätzliche gesetzliche Möglichkeit zum Austausch von Daten innerhalb der öffentli-chen Verwaltung ist der Datenverkehr zwischen den involvierten Verwaltungsstellen (UID-Stellen) und dem UID-Register zur Gewährleistung eines vollständigen und aktuellen Datenbestandes. Dennoch ermöglicht die UID eine Vereinfachung der administrativen Prozesse, aktuellere Datenbestände in der Verwaltung und damit eine nachhaltige administrative Entlastung der Unternehmen. Der Nutzen der UID

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kann sich dann optimal entfalten, wenn sie eine breite Anwendung findet. Deshalb werden neben Bund, Kantonen und Gemeinden auch gewisse öffentlich-rechtliche Anstalten zur Verwendung der UID verpflichtet.

Die UID soll innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des UIDG für sämtliche Behördenkontakte benutzt werden können. Für ihre Einführung (2011-2015) ist mit Investitionskosten in der Grössenordnung von rund 4,25 Millionen Franken beim Bund und von rund 13,5 Millionen Franken bei den Kantonen und Gemeinden zu rechnen. Ab 2011 fallen zudem beim Bund jährliche Kosten von ca. 1,1 Millionen Franken für den Betrieb des UID-Registers an. Sowohl bei den Unternehmen als auch bei der Verwaltung kann von einer positiven Kosten-Nutzen Bilanz ausgegangen werden.

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Inhaltsverzeichnis

Übersicht 7856

Verzeichnis der Abkürzungen 7860

1 Grundzüge der Vorlage 7861

1.1 Ausgangslage 7861

1.1.1 Heutige Situation der Unternehmensidentifikation 7861

1.1.2 Vorgeschichte 7861

1.1.3 Ein Blick ins Ausland 7862

1.2 Ziel, Zweck und Abgrenzung 7863

1.2.1 Ziele 7863

1.2.2 Zweck 7864

1.2.3 Auswirkungen auf das E-Government 7865

1.2.4 Grenzen der UID 7865

1.3 Die beantragte Neuregelung 7866

1.3.1 Übersicht über das UID-System 7866

1.3.2 Die UID 7867

1.3.3 Die UID-Einheiten 7869

1.3.4 Die UID-Stelle...

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