Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)

Auszug


Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)

Bundesgesetz über den Umweltschutz

(Umweltschutzgesetz, USG)

Änderung vom 20. Dezember 2006

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 27. Juni 20051

und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 20052,

beschliesst:

I

Das Umweltschutzgesetz vom 7. Oktober 19833 wird wie folgt geändert:

Art. 9

Aufgehoben

Gliederungstitel vor Art. 10a

3. Kapitel: Umweltverträglichkeitsprüfung

Art. 10a Umweltverträglichkeitsprüfung

1 Bevor eine Behörde über die Planung, Errichtung oder Änderung von Anlagen entscheidet, prüft sie möglichst frühzeitig die Umweltverträglichkeit.

2 Der Umweltverträglichkeitsprüfu...

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