Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit

Auszug


Botschaft über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit

09.090 Botschaft

über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und

der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit

vom 27. November 2009

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

27. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Das am 25. Juni 2009 unterzeichnete neue Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit ersetzt das Güterverkehrsabkommen von 1990. Im Verkehr zwischen der EG und der Schweiz entfällt die von der EG neu eingeführte Vorabanmeldepflicht. Im Warenverkehr mit Nicht-EG-Staaten hat sich die Schweiz verpflichtet, gleichwertige Sicherheitsmassnahmen einzuführen.

Die Anschläge vom 11. September 2001 in New York und in Washington, D.C. haben zu einer Einschränkung des freien Warenverkehrs zwischen den USA und anderen Staaten geführt. Dies veranlasste die Europäische Kommission, den Zollkodex der Europäischen Gemeinschaften mit einem neuen Abschnitt über Massnahmen der Zollverwaltungen zur Sicherung der Warenhandelsketten zu ergänzen (sog. «Security Amendment»). Ab dem 1. Januar 2011 sind alle Wareneinfuhren in die EG und alle Warenausfuhren aus der EG grundsätzlich der Vorabanmeldepflicht unterstellt. Diese Pflicht hat unter dem Schlagwort «24-Stunden-Regel» Eingang in die Tagesdiskussion gefunden. Die neuen Massnahmen würden sich ohne vertragliche Regelung negativ auf den Warenverkehr zwischen der Schweiz und der EG auswirken, da sie die Zollabfertigung verlangsamen, die Anzahl nutzbarer Zollstellen einschränken und dadurch Staus und Umwegverkehr vermehren würden.

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2007 dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD), dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und de...

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