Botschaft zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

Auszug


Botschaft zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

07.038 Botschaft

zu den Bundesbeschlüssen über die Einsätze der Armee

zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz

ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung

des Grenzwachtkorps und bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr

vom 30. Mai 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zu drei einfachen Bundesbeschlüssen über die Neuregelung des Assistenzdienstes der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen, bei der Verstärkung des Grenzwachtkorps und bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr mit dem Antrag auf Zustim-mung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, folgenden parlamentarischen Vorstoss abzuschreiben:

2006 M 06.3013 Ablösung der Armee beim Schutz ausländischer

Vertretungen (N 12.6.06, Sicherheitspolitische Kommission

NR; S 18.12.06)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

30. Mai 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Es geht in der vorliegenden Botschaft darum, den Assistenzdienst-Einsatz der Armee zum Schutz ausländischer Vertretungen (Einsatz AMBA CENTRO) bzw. völkerrechtlich geschützter Niederlassungen (internationale Organisationen), zur Verstärkung des Grenzwachtkorps (Einsatz LITHOS) und zur Sicherheit des zivilen Luftverkehrs (Einsatz TIGER/FOX) ab 2008 neu zu definieren und zu regeln. AssistenzdienstEinsätze, die länger als drei Wochen dauern, müssen gemäss Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes von der Bundesversammlung genehmigt werden.

Während die Weiterführung der Einsätze LITHOS und TIGER/FOX weitgehend politisch unbestritten blieb, gab der Einsatz AMBA CENTRO immer wieder zu kontroversen Diskussionen Anlass.

Der Schutz ausländischer Vertretungen und völkerrechtlich geschützter Niederlassungen soll durch die Standortstädte gewährleistet werden. Dafür müssen rund 330 Sicherheitskräfte eingesetzt werden. Weil diese nicht durch die zivilen Kräfte allein gestellt werden können, sollen sie subsidiär durch Angehörige der Armee (AdA), vorzugsweise Angehörige der Militärischen Sicherheit (AdMilSich) unterstützt werden. Das heisst, es sollen möglichst keine WK-Truppen mehr eingesetzt und Milizformationen sollen zukünftig nur noch soweit einbezogen werden, wie es für Ausbildungszwecke notwendig ist.

Damit bleibt gewährleistet, dass die Armee die zivilen Behörden beim Eintritt einer ausserordentlichen Lage im Rahmen eines subsidiären Einsatzes zeitgerecht und kompetent zusätzlich mit WK-Formationen und Durchdiener unterstützen kann. Es wird eine bis Ende 2012 befristete Lösung angestrebt.

Mit dem Ziel, sich unter Respektierung der rechtlichen Grundlagen und der bestehenden Zuständigkeiten mit der Klärung von Abstimmungsfragen an den wichtigsten Schnittstellen zwischen Poli...

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