Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)

Auszug


Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte (Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)

Verordnung über die Unterstützung der Absatzförderung für Landwirtschaftsprodukte

(Landwirtschaftliche Absatzförderungsverordnung, LAfV)

vom 9. Juni 2006

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 12 Absatz 4 und 177 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19981 (LwG), verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Unterstützte Vorhaben

1 Finanzhilfen zur Unterstützung der Absatzförderung für schweizerische Landwirtschaftprodukte können gewährt werden für:

a. national organisierte Vorhaben mit Zielmärkten im In- oder Ausland;

b. überregional organisierte Vorhaben mit Zielmärkten im Inland und im grenznahen Ausland;

c. regional organisierte Vorhaben...

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