Verordnung über die Benützung von Daten der amtlichen Vermessung (VBDAV).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Verordnung über die Benützung von Daten der amtlichen Vermessung (VBDAV).

Verordnung über die Benützung von Daten der amtlichen Vermessung (VBDAV) 1 2

(Vom 17. August 1999)

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf Art. 6bis Abs. 2 und Art. 38 der Verordnung des Bundesrates über die amtliche Vermessung3 (VAV) sowie die technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung4 (TVAV) und in Ausführung der Verordnung über die amtliche Vermessung im Kanton Schwyz5 (KVAV),6 beschliesst:

I. Allgemeines

§ 1

Zweck Die Verordnung will den Zugang zu den Daten der amtlichen Vermessung sowie die Abgabe von Auszügen und Auswertungen ermöglichen und dazu beitragen, dass die Investitionskosten von den Benützern mitgetragen werden.

§ 2

Geltungsbereich 1 Die Verordnung ist anwendbar auf die Einsichtnahme in die Daten und den Bezug von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung.

2 Sie gilt für Auszüge und Auswertungen in graphischer und numerischer Form.

3 Die Verwendung der Daten der amtlichen Vermessung zu gewerblichen Zwecken sowie für Veröffentlichungen aller Art richtet sich nach der eidgenössischen Verordnung über d...

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