Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Teilstudienganges Pharmazeutische Wissenschaften an der Universität Freiburg

Auszug


Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Teilstudienganges Pharmazeutische Wissenschaften an der Universität Freiburg

Verordnung über die Erprobung eines besonderen Ausbildungs- und Prüfungsmodells des Teilstudienganges Pharmazeutische Wissenschaften an der Universität Freiburg

vom 4. Oktober 2001

Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 46a der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung vom 19. November 19801 (AMV), verordnet:

1. Abschnitt: Allg...

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