Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern

Auszug


Botschaft über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern

03.040

Botschaft

über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern

vom 28. Mai 2003

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Weiterführung der technischen Zusammenarbeit und der Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern mit dem Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, die folgenden parlamentarischen Vorstösse abzuschreiben:

2000 P 00.3365 Kampf gegen Mädchenbeschneidung

(N 6.10.00, Gadient)

2002 P 01.3782 Beitrag der Schweiz an die globale Bildungsoffensive für

Frauen und Mädchen im Allgemeinen und für Afghanistan im Speziellen (N 22.3.02, Fetz)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Mai 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Pascal Couchepin

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Armut bleibt das grösste Problem vieler Staaten und breiter Bevölkerungsschichten des Südens. Etwa ein Fünftel der Weltbevölkerung lebt in extremer Armut, d.h., rund 1,2 Milliarden Menschen müssen mit weniger als einem Euro pro Tag auskommen. Armut bedeutet Mangel an materiellen Gütern - insbesondere Lebensmitteln -, aber auch Mangel an Arbeit, Geld, Wohnung, Kleidung. Dazu kommt das Leben in einer ungesunden, verschmutzten, gefährlichen und häufig von Gewalt geprägten Umgebung. Das Gefühl von Machtlosigkeit und fehlenden Möglichkeiten, die eigenen Interessen überhaupt zu artikulieren, sind ebenso Elemente von Armut wie tägliche existentielle Sorgen oder die Angst vor der Zukunft. Wer sich in einer verzweifelten Lage befindet, wer nichts zu verlieren und nichts zu gewinnen hat, kann auch zu einem Risiko für andere werden.

Armut hat viele Gesichter. Sie ist nicht nur ein wirtschaftliches Phänomen. Anstrengungen zur Armutsminderung müssen den jeweiligen staatlich-institutionellen Rahmen, Aspekte der sozialen Entwicklung wie Bildung und Gesundheit sowie die Verfügbarkeit und die Verteilung von Ressourcen einbeziehen. In der Entwicklungszusammenarbeit geht es heute darum, Möglichkeiten zu schaffen, die es den Armen erlauben, am Wirtschaftswachstum, das für die Reduktion der Armut unabdingbar ist, teilzuhaben; es geht um die Ermächtigung der Armen, damit sie an den Entscheidungsprozessen teilnehmen können; und es geht um die Erhöhung der Sicherheit, damit die Armen bei der Bewältigung der mit der Armut verbundenen Gefahren unterstützt werden können. Armutsminderung und Sicherheit für alle schliesslich erfordern die Schaffung von stabilen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf regionaler und globaler Ebene.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 4400 Millionen Franken für die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe zu Gunsten von Entwicklungsländern, für Massnahmen, die von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) durchgeführt werden. Ebenso gibt die Botschaft Rechenschaft über die Verwendung des am

16. Juni 1999 bewilligten neunten Rahmenkredits zu Gunsten von Entwicklungsländern (siehe Anhang). Die technische Zusammenarbeit und die Finanzhilfe sind die zentralen Instrumente des Bundes zu Gunsten der Entwicklungsländer im Süden. Insgesamt machen die in diesem Zusammenhang ergriffenen und in der vorliegenden Botschaft beschriebenen Massnahmen fast zwei Drittel der öffentlichen Entwicklungshilfe der Schweiz aus. Die Mittel für diese Massnahmen werden als Rahmenkredite für mehrere Jahre bewilligt und sind im Rahmen des jährlichen Budgets jeweils im Einzelnen zu beantragen.

Der beantragte Kredit von 4400 Millionen Franken ordnet sich ein in die vom Bundesrat mehrfach bekräftigte Zielsetzung, die Mittel für die öffentliche Entwicklungshilfe bis ins Jahr 2010 auf 0,4 Prozent des Bruttovolkseinkommens anzuheben. Der bundesrätliche Antrag trägt der Schuldenbremse und der Sanierungsstrategie für die Bundesfinanzen Rechnung. Das beantragte Kreditvolumen basiert zum einen auf einer Beurteilung der aktuellen Herausforderungen für unser Land und der

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Gefährdungen unserer Interessen. Zum anderen werden damit die Voraussetzungen dafür aufrecht erhalten, dass die Schweiz auch künftig eine berechen- und planbare, auf Kontinuität, Stabilität und Qualität angelegte Entwicklungszusammenarbeit realisieren kann. Eine derart ausgerichtete und mit den notwendigen Mitteln ausgestattete Entwicklungszusammenarbeit kommt schliesslich den Erwartungen entgegen, wie sie gegenüber der Schweiz als wohlhabendem Land seitens der Entwicklungsländer sowie der anderen Geberländer immer wieder formuliert werden.

Die schweizerischen Anstrengungen sind Teil der internationalen Bemühungen zur Armutsminderung. Als Referenzrahmen für die weltweiten Anstrengungen zur Lösung globaler Probleme gelten heute ...

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