Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus

Auszug


Botschaft über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus

02.072

Botschaft

über die Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus

vom 20. September 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Förderung des Beherbergungskredites, eines Bundesgesetzes über die Änderung des Bundesbeschlusses über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit 2003-2007 sowie eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2003-2007.

Wir beantragen Ihnen ferner, folgende parlamentarische Vorstösse abzuschreiben:

1998 P 98.3392 Risikokapital für Hotel- und Kurortserneuerung

(S 16.12.98, Hess Hans)

1998 P 98.3428 Neue Finanzierungslösungen für Hotelinvestitionen

(N 18.12.98, Gadient)

2000 M 99.3569 Verbesserung von Struktur und Qualität des Angebotes im Bereich des Tourismus (N 7.12.99, Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR 99.050, S 6.6.00)

2000 P 00.3202 Anerkennung des Tourismus als national bedeutender

Wirtschaftszweig und drittstärkste Exportbranche (S 16.6.00, Spezialkommission NR 00.016)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

20. September 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der Schweizer Tourismus verfügt über ein gutes Wachstumspotenzial. Es kann allerdings auf Grund bestehender Schwächen des touristischen Angebotes nicht ausgeschöpft werden. Die eidgenössischen Räte überwiesen aus diesem Grund eine Motion der WAK des Nationalrates (NR 99.3569), welche den Bundesrat beauftragte, Struktur und Qualität des Angebotes des Schweizer Tourismus zu analysieren und gegebenenfalls Massnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen vorzuschlagen.

Die Botschaft geht davon aus, dass die Anpassung des Angebotes an die sich lau-fend ändernden Gästebedürfnisse in erster Linie Sache der Wirtschaft ist. Diese hat sich trotz schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, wie harte Währung und hohes Kostenniveau, auf den weitestgehend liberalisierten touristischen Märkten durchzusetzen und hausgemachte Angebotsschwächen zu überwinden. Der Bund hat diese Anstrengungen dort zu unterstützen, wo flankierende Massnahmen zum Strukturwandel beitragen und nachgewiesener politischer Handlungsbedarf besteht. Er hat auch die Tatsache zu berücksichtigen, dass zahlreiche Landesteile in hohem Masse auf den Tourismus angewiesen sind und über keine anderen Entwicklungsalternativen verfügen.

Ziel der Vorlage ist die Erleichterung der innovativen Verjüngung des teilweise veralteten Angebotes und die Steigerung der ungenügenden Produktivität der Betriebe. Die Rückkehr zu einem steten und nachhaltigen Wachstum soll mit Investitionen in neue touristische Produkte, Strukturen, Anlagen und insbesondere auch in die Humanressourcen unterstützt werden. Zu diesem Zweck wird auf Grund einer umfassenden Evaluation des bestehenden Instrumentariums ein auf die Jahre 2003-2007 befristetes Tourismusprogramm vorgeschlagen.

Die Revision und die Verlängerung des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 1997 über die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus (InnoTour) soll mit 5 Millionen Franken pro Jahr oder insgesamt 25 Millionen Franken für fünf Jahre den bereits begonnenen Prozess der Anpassung des Angebotes an die neuen touristischen Weltmarktbedingungen verstetigen.

Mit der Totalrevision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über den Hotel- und Kurortkredit (HKG) soll die Kapitalstruktur der kleingewerblichen Betriebe der Beherbergungswirtschaft verbessert und dadurch die langfristige Investitionsfähigkeit gestärkt werden. Dabei sollen auf operationeller Ebene die neuen Regeln des Kreditmarktes eingehalten und nur noch überlebensfähige Betriebe unterstützt werden. Diese Massnahme erfordert Bundesmittel von jährlich 20 Millionen Franken oder insgesamt 100 Millionen Franken für 5 Jahre.

Mit einer Qualifizierungsinitiative im Bereich des touristischen Arbeitsmarktes sollen auf Grund von Artikel 2 Buchstabe d InnoTour-Gesetz Initiativen zur Aufwertung touristischer Berufe und Laufbahnen, insbesondere für Neu- und Quereinsteiger, gefördert werden. Zu diesem Zweck soll der Bund bewährte sozialpartnerschaftliche Aktionen mit jährlich 2 Millionen Franken oder insgesamt 10 Millionen Franken für 5 Jahre verstärken.

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Ausgangslage

Im Bereich der Tourismusförderung besteht politischer Handlungsbedarf. Die im Rahmen des Bundesbeschlusses vom 10. Oktober 1997 über Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus gewährten finanziellen Mittel werden auf Grund der anhaltend hohen N...

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