Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

Auszug


Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs- und Konkursverfahren

vom 18. Juni 2010

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 130 Absatz 2, 139 Absatz 2 und 400 Absatz 1 der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 20081 (ZPO), auf die Artikel 15 Absatz 2, 33a Absatz 2 und 34 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 11. April 18892 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und auf die Artikel...

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