Bundesgesetz über die Stauanlagen (Stauanlagengesetz, StAG) (Entwurf)

Auszug


Bundesgesetz über die Stauanlagen (Stauanlagengesetz, StAG) (Entwurf)

Bundesgesetz Entwurf über die Stauanlagen

(Stauanlagengesetz, StAG)

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 76 Absatz 3 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 9. Juni 20062,

beschliesst:

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt die Sicherheit der Stauanlagen sowie die Haftung für Schäden, die auf das Austreten von Wassermassen aus einer Stauanlage zurückzuführen sind.

Art. 2 Geltungsbereich

1 Dieses Gesetz gilt für Stauanlagen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

a. Die Stauhöhe über Niederwasser des Gewässers oder über Geländehöhe

beträgt mindestens 10 m.

b. Die Stauhöhe beträgt mindestens 5 m ...

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