Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)

Auszug


Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung)

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

(Statistikerhebungsverordnung)

Änderung vom 19. August 2009

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Der Anhang der Statistikerhebungsverordnung vom 30. Juni 19931 erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

II

Diese Änderung tritt am 1. September 2009 in Kraft.

19. August 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf Merz Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

9. Statistik der aufgelösten Partnerschaften

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Zivilstandsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 2013

Periodizität: Laufend Mitwirkende bei der Durchführung: Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen, Kantone, Städte Besondere Bestimmungen: 2013

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch überwachten Strafvollzugs Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Kantonale Vollzugsbehörden,

Bundesamt für Justiz

Besondere Bestimmungen: Bewilligung des Bundesrates an die

Kantone zur Durchführung des elektronisch überwachten Strafvollzugs

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

95. Opferhilfestatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Alle Kontakte mit einer Opferhilfeberatungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genugtuungsleistung ersucht haben; soziodemografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Ende des Jahres Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: 2013

Besondere Bestimmungen: 2013

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

96. Bewährungshilfestatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Klientenbestände und -bewegungen; personelle und finanzielle Ressourcen Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung von auf kantonaler

Ebene aggregierten Daten

Befragte: Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Februar Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Schweizerische Vereinigung der

Bewährungshilfe

Besondere Bestimmungen: 2013

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

97. Strafverfahrensstatistik

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Personen, die von einem Strafverfahren betroffen sind, dessen Eröffnung und Abschluss im Strafregister gemeldet werden; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten; Abtretung und Abschlussart des Strafverfahrens Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Vollerhebung Befragte: Strafregister Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Laufend Periodizität: Jährlich Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesamt für Justiz Besondere Bestimmungen: 2013

Statistikerhebungsverordnung AS 2009

98. Strukturerhebung

Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Erhebungsgegenstand: Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2

Buchstabe a des Volkszählungsgesetzes vom 22. Juni 2007

(SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen; schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form Registererhebungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden Aufstockungsmöglichkeit: Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung Befragte: Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten sowie Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: Dezember bis März Periodizität: Jährlich mit Stichtag 31. Dezember Mitwirkende bei der Durchführung: Registerführende Stellen bei Bun...

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