Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Auszug


Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes

Änderung vom 28. Juni 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Der Anhang der Verordnung vom 30. Juni 19931 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes wird gemäss Beilage geändert.

II

Diese Änderung tritt am 1. August 2006 in Kraft.

28. Juni 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2006

Bundesamt für Statistik, Befragung neu entstandener Unternehmungen Erhebungsorgan: Bundesamt für Statistik Bezeichnung der Erhebung: Aktualisierungserhebungen des Betriebs2013 und Unternehmensregisters (BUR) Erhebungsgegenstand: Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort,

Beschäftigungsgrad, Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lehrlinge; Anzahl Grenzgänger; Art der wirtschaftlichen Tätigkeit; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Unternehmensstruktur, Unternehmensstatus, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, Gründungsform Art der Erhebung und Erhebungsmethode: Teilerhebung Befragte: Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors aller Wirtschaftssektoren Auskunftspflicht: Obligatorisch Zeitpunkt der Durchführung: 2013

Periodizität: Neu entstandene Unternehmen vierteljährlich, weitere Erhebungen bei Bedarf Mitwirkende bei der Durchführung: Bundesstellen, kantonale Amtsstellen, Gemeinden, Verbände Besondere Bestimmungen: In Abweichung zu Artikel 8 werden die notwendigen Angaben zur Nachführung des Betriebs- und Unternehmensregisters verwendet.

Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes AS 2006

Bundesamt für Statistik, Mietpreise, laufende Erhebung Erheb...

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