Bericht des Bundesrates über den Stand und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch zivile Hilfe in Kosovo (in Erfüllung von Art. 2 des Bundesbeschlusses über die Schweizer Beteiligung an der KFOR vom 12. Dezember 2001)

Auszug


Bericht des Bundesrates über den Stand und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch zivile Hilfe in Kosovo (in Erfüllung von Art. 2 des Bundesbeschlusses über die Schweizer Beteiligung an der KFOR vom 12. Dezember 2001)

02.087

Bericht

des Bundesrates über den Stand

und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch zivile Hilfe in Kosovo

(in Erfüllung von Art. 2 des Bundesbeschlusses über die Schweizer Beteiligung an der KFOR vom 12. Dezember 2001)

vom 29. November 2002

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht über den Stand und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch zivile Hilfe in Kosovo mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

29. November 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Im Bundesbeschluss vom 12. Dezember 2001 über die Schweizer Beteiligung an der KFOR (Kosovo Force) ist in Artikel 2 festgelegt worden, dass der Bundesrat zuhanden der Bundesversammlung bis am 31. Dezember 2002 Bericht erstatten soll «über den Stand und die weitere Ablösung militärischer Einsätze durch zivile Hilfe».

Im folgenden Bericht geht es nicht um die Rechtfertigung des SWISSCOY-Einsatzes; diese politische Diskussion ist im Parlament anlässlich der Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes bis Ende 2003 bereits geführt worden, und der Entscheid des Parlamentes ist in dieser Hinsicht unmissverständlich. Der Antrag, betreffend SWISSCOY-Einsatz per Ende 2002 einen Zwischenbericht vorzulegen wird begrüsst. Es ist es wichtig, dass bei friedensfördernden Einsätzen Rechenschaft darüber gegeben wird, welches die konkreten Zielvorgaben sind. Die Aufträge der SWISSCOY werden laufend überprüft und an die wechselnden Gegebenheiten vor Ort angepasst. Es ist auch richtig, die Perspektiven für die kurz- bis mittelfristige Entwicklung aufzuzeigen und zu prüfen, welche Optimierungsmassnahmen sich im Zusammenspiel zwischen den zivilen und militärischen Mitteln ergeben. Es geht dabei aber nicht darum, mit diesem Bericht bereits eine Verlängerung des SWISSCOY-Einsatzes präjudizieren zu wollen, das wird Gegenstand einer separaten Botschaft des Bundesrates an das Parlament sein.

Solange die Statusfrage ungelöst bleibt, ist in Kosovo ein Ende der internationalen Militärpräsenz nicht absehbar, und die Konfliktlösungsstrategie der Staatengemeinschaft wird sich auf eine langfristige Militärpräsenz im Balkan abstützen müssen. In der Anfangsphase der UNMIK (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo) leistete die SWISSCOY, in Ergänzung ihres militärisch logistischen Grundauftrags, im Rahmen der humanitären Soforthilfe genietechnische Unterstützung und trug mit ihrer Brückenbau-Kapazität zur Wiederherstellung des Verkehrsnetzes bei. Sie hat sich dabei als geschätzter und verlässlicher militärischer Partner der zivilen Hauptakteure der schweizerischen Kooperationsprogramme in Kosovo, vor allem der Direktion für Entwicklung und Zu...

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