Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)

Auszug


Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachenverordnung, SpV)

Verordnung über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften

(Sprachenverordnung, SpV)

vom 4. Juni 2010

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf das Sprachengesetz vom 5. Oktober 20071 (SpG), verordnet:

1. Abschnitt: Amtssprachen des Bundes

Art. 1 Geltungsbereich des 2. Abschnitts SpG

(Art. 4 Abs. 2 SpG)

Bereitet eine Einheit der Bundesverwaltung (Verwaltungseinheit) in den Fällen nach Artikel 4 Absatz 2 SpG die Festlegung strategischer Ziele oder den Abschluss einer Leistungsvereinbarung oder eines ähnlichen Instruments vor und ist die betreffende Organisation oder Person gesamtschweizerisch tätig, so prüft sie, ob:

a. in die strategischen Ziele oder in die Instrumente Kriterien oder Ziele aufgenommen werden sollen, die den Anforderungen des 2. Abschnitts SpG entsprechen;

b. Bestimmungen des 2. Abschnitts SpG durch Verordnungsrecht für anwendbar zu erklären sind.

Art. 2 Verständlichkeit

(Art. 7 SpG) 1 Die amtlichen Publikationen und die weiteren für die Öffentlichkeit bestimmten Texte des Bundes sind in allen Amtssprachen sachgerecht, klar und bürgerfreundlich sowie nach den Grundsätzen der sprachlichen Gleichbeha...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen