Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

Auszug


Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

Verordnung des EDI über Speiseöl, Speisefett und daraus hergestellte Erzeugnisse

vom 23. November 2005

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI), gestützt auf die Artikel 4 Absatz 2, 26 Absätze 2 und 5 und 27 Absatz 3 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23. November 20051

(LGV), verordnet:

1. Abschnitt: Gegenstand und Geltungsbereich Art. 1

1 Diese Verordnung umschreibt die folgenden Lebensmittel, legt die Anforderungen an sie sowie an die daraus hergestellten Erzeugnisse fest und regelt deren besondere Kennzeichnung:

a. Speiseöl;

b. Speisefett und Grieben;

c....

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