Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes und des Patentgesetzes

Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 33, 19. August 2008Einzig › Bundesbeschluss

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Auszug


Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes und des Patentgesetzes

Bundesbeschluss

über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes und des Patentgesetzes

vom 5. Oktober 2007

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Juni 20042,

beschliesst:

Art. 1

1 Das Internationale Übereinkommen vom 2. Dezember 1961 zum Schutz von Pflanzenzüchtungen, revidiert am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 19913, wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, dieses Übereinkommen zu ratifizieren.

Art. 2

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert

1. Sortenschutzgesetz vom 20. März 19754

Gliederungstitel vor Art. 1

1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand

Dieses Gesetz regelt den Schutz von neuen Sorten in Ausführung des Internationalen Übereinkommens vom 2. Dezember 19615 zum Schutz von P...

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