Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen)

Auszug


Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen (Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen)

Verordnung über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen

(Verordnung über die Branchen- und Produzentenorganisationen) Änderung vom 23. November 2005

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Verordnung vom 30. Oktober 20021 über die Ausdehnung der Selbsthilfemassnahmen von Branchen- und Produzentenorganisationen wird wie folgt geändert:

Einfügen einer Abkürzung des Titels VBPO

Art. 11 Abs. 1 Bst. a und 2

1 In Anhang 2 sind festgelegt: a. die Beiträge, welche die von den Massnahmen betrof...

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