Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis

Auszug


Botschaft über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis

07.084 Botschaft

über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen,

Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis

vom 24. Oktober 2007

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen hiermit den Entwurf zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau und Wallis mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

24. Oktober 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Nach Artikel 51 Absatz 1 der Bundesverfassung gibt sich jeder Kanton eine demo-kratische Verfassung. Diese bedarf der Zustimmung des Volkes und muss revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlangt. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels bedürfen die Kantonsverfassungen der Gewährleistung des Bundes. Die Gewährleistung wird erteilt, wenn die Kantonsverfassung dem Bundesrecht nicht widerspricht. Erfüllt eine kantonale Verfassungsbestimmung diese Anforderungen, so ist die Gewährleistung zu erteilen; erfüllt sie eine dieser Voraussetzungen nicht, so ist die Gewährleistung zu verweigern.

Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:

in den Kantonen Uri, Basel-Landschaft und Schaffhausen:

- Einführung des Partnerschaftsgesetzes;

im Kanton Schwyz:

- geheime Abstimmungen und Wahlen an Bezirksgemeinden und Gemeindeversammlungen;

im Kanton Zug:

- Streichung der ze...

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