Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 51, 27. Dezember 2005 › Einzig › Verordnung
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Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006
Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006
vom 30. November 2005 Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet: Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2006: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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