Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006

Auszug


Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006

Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen für das Jahr 2006

vom 30. November 2005

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement EVD, gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 19941 über das öffentliche Beschaffungswesen (Gesetz), im Einvernehmen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, verordnet:

Art. 1 Anpassung der Schwellenwerte

Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes betragen für das Jahr 2006: a. 248 950 Franken bei Lieferungen; b. 248 950 Franken bei Dienstleistungen; ...

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