Botschaft über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR)

Auszug


Botschaft über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR)

10.098

Botschaft

über die Verlängerung

der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR)

vom 17. November 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zu einem einfachen Bundesbeschluss über die Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit dem vorliegenden einfachen Bundesbeschluss soll der von der Bundesversammlung am 11. Juni 20081 bis zum 31. Dezember 2011 mandatierte Einsatz der «Swiss Company» (SWISSCOY) in der multinationalen Kosovo Force (KFOR) im personell leicht erweiterbaren Rahmen und Umfang bis zum 31. Dezember 2014 verlängert werden. Mit Blick auf die bereits vollzogenen und noch anstehenden Veränderungen in der Struktur der KFOR soll die mit Bundesbeschluss vom

11. Juni 2008 bereits mandatierte Möglichkeit der temporären Kontingentsaufstockung von 50 Personen für höchstens zwei Monate auf neu maximal 80 Personen für eine jeweils beschränkte Zeit von höchstens zwölf Monaten angehoben werden.

Seitdem sich Kosovo am 28. Februar 2008 für unabhängig erklärt hat, sind mit dem Inkrafttreten der Verfassung sowie einer Vielzahl von Gesetzen rechtliche und institutionelle Grundlagen geschaffen worden, die den Aufbau eines politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich stabilisierten Staatsgebildes erlauben und Kosovo längerfristig dem Fernziel einer Einbindung in die Europäische Union näherbringen können.

Trotz der nun bestehenden rechtlichen Voraussetzungen für nachhaltigen Fortschritt bestehen nach wie vor und wohl auf absehbare Zeit substanzielle Hürden auf diesem Weg.

Die Sicherheitslage in Kosovo hat sich seit der Unabhängigkeitserklärung vom Februar 2008 verbessert und gilt als ruhig und relativ stabil. Davon ausgenommen bleibt der mehrheitlich von Kosovoserben bewohnte Norden des Landes, wo die Sicherheitslage oberflächlich zwar ruhig, aber sehr unbeständig ist.

Auf absehbare Zeit bleibt die KFOR für die Stabilität Kosovos unverzichtbar. Ihre Präsenz stabilisiert durch flächendeckende Präsenz und erprobte Interventionsfähigkeit, bei Bedarf mittels rasch heranführbaren Reserven. Aus diesem Grund sieht die internationale Gemeinschaft derzeit keine Möglichkeit, auf die KFOR a...

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