Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)

Auszug


Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel (Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)

Verordnung des EDI über Gegenstände für den Schleimhaut-, Haut- und Haarkontakt sowie über Kerzen, Streichhölzer, Feuerzeuge und Scherzartikel

(Verordnung über Gegenstände für den Humankontakt)

Änderung vom 13. Oktober 2010

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) verordnet:

I

Die Verordnung des EDI vom 23. November 20051 über Gegenstände für den Humankontakt wird wie folgt geändert:

Gliederungstitel vor Art. ...

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