Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes
Bundesblatt Nr. 28, 20. Juli 2004 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Bundesblatt Nr. 28, 20. Juli 2004 › Seccion Unica
Angeknüpft als:Auszug
Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes
04.046 Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes vom 23. Juni 2004 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu einem Bundesbeschluss betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und zu einer Revision des Sortenschutzgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 23. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Die vorgeschlagenen Änderungen im Sortenschutzrecht tragen den modernen Züchtungsmethoden Rechnung. Insbesondere sollen im Wesentlichen abgeleitete Sorten nicht mehr unabhängig von der Ursprungssorte verwertet werden können. Im Weiteren sollen die Befugnis zum Nachbau landwirtschaftlicher Sorten und Schnittstellen zum Patentrecht geregelt werden. Ausgangslage Nach kleineren Revisionen in den Jahren 1972 und 1978 ist das UPOV-Übereinkommen 1991 in erheblichem Umfang revidiert worden. Dabei ist der Entwick-lung der Pflanzenzüchtung, insbesondere der neuen Züchtungsmethoden, und der Forderung der Züchter auf einen verbesserten Schutz Rechnung getragen worden. Zwölf der damals 20 UPOV-Vertragsparteien haben die neue Fassung unterzeichnet, darunter, unter Ratifikationsvorbehalt, auch die Schweiz. Nachdem fünf Staaten die Ratifikationsurkunde hinterlegt haben, ist das revidierte Übereinkommen (UPOV-Ü [1991]) im Jahre 1998 in Kraft getreten. Bevor der Bundesrat das neue Übereinkommen ratifizieren kann, bedarf es der Genehmigung der eidgenössischen Räte. Gleichzeitig ist das Sortenschutzgesetz vom 20. März 19751 den neuen Vorschriften anzupassen. Inhalt der Vorlage Es wird vorgeschlagen, das revidierte internationale Übereinkommen durch die eidgenössischen Räte genehmigen zu lassen und die notwendigen nationalen Rechtsanpassungen vorzunehmen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf mitberücksichtigt wurden die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates der Europäischen Union vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz und die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, soweit dabei der Sortenschutz betroffen ist. Die Bestimmungen des WTO/TRIPS-Abkommens sind ebenfalls in die Überlegungen miteinbezogen worden. Im Weiteren wird vorgeschlagen, bestimmte Schnittstellen zum Patentgesetz im Rahmen dieser Revision zu regeln. Dabei sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung: - Aufnahme der Definition einer Pflanzensorte; - Anpassung der Züchterrechte an die Entwicklung im Bereich der Pflanzenzüchtung; - Aufnahme einer Bestimmung über Zwangslizenzen zwischen Sortenschutzund Patentrecht; - Regelung des Landwirteprivilegs, d.h. des Rechts der Landwirte, Erntegut, das aus dem Anbau einer geschützten Sorte gewonnen wird, im eigenen Betrieb zum Zweck der Vermehrung zu verwenden; 1 SR 232.16 4156 - Anerkennung ausländischer Sortenschutzzertifikate; - Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsklausel des WTO/TRIPS-Abkommens. Im Weiteren werden die Bestimmungen über den zivilrechtlichen Schutz überarbeitet und mit anderen Erlassen im Bereich des geistigen Eigentums harmonisiert. Es wird den Erfahrungen und den sich abzeichnenden Entwicklungen Rechnung getragen. 4157 Inhaltsverzeichnis Übersicht 4156 1 Grundzüge des Vertrags 4159 1.1 Ausgangslage 4159 1.2 Verlauf der Verhandlungen 4160 1.3 Verhandlungsergebnis 4161 1.4 Überblick über den Inhalt des Vertrags 4161 1.5 Würdigung 4162 2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Vertrags 4163 3 Auswirkungen 4170 3.1 Auswirkungen auf den Bund 4170 3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 4170 3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 4170 4 Verhältnis zur Legislaturplanung 4171 5 Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von Pflanzenzüchtungen und des Patentgesetzes 4172 5.1 Verhältnis zwischen Sortenschutzrecht und Patentrecht 4172 5.2 Grundzüge der Änderung des Sortenschutzgesetzes 4176 5.2.1 Die beantragte Neuregelung 4176 5.2.2 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung 4177 5.2.3 Umsetzung 4178 5.3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln 4179 5.3.1 Sortenschutzgesetz 4179 5.3.2 Patentgesetz 4186 6 Rechtliche Aspekte 4189 6.1 Verfassungsmässigkeit 4189 6.2 Erlassform 4189 Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes (Entwurf) 4191 Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen 4203 Botschaft 1 Grundzüge des Vertrags 1.1 Ausgangslage Möglichkeiten, eine Sorte zu sch...
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Schweiz
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
arrêt nº 6s.78/2006 de cour de droit pénal, may 31, 2006 | arrêt nº k 37/05 de iie cour de droit social, may 04, 2006 | Arrêt nº 2P.62/2006 de IIe Cour de Droit Public, March 08, 2006 | arrêt nº 2a.729/2005 de iie cour de droit public february 07 2006 | Sentencia nº 6834 de Consiglio di Stato December 22 2008 | Sentencia nº 2791 de Consiglio di Stato June 16 2010 | sentencia nº 3196 de consiglio di stato, june 11, 2008 | Sentencia nº 1344 de Consiglio di Stato March 18 2009