Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes

Auszug


Botschaft über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes

04.046

Botschaft

über die Genehmigung des revidierten internationalen Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und die Änderung des Sortenschutzgesetzes

vom 23. Juni 2004

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen die Entwürfe zu einem Bundesbeschluss betreffend das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und zu einer Revision des Sortenschutzgesetzes mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Joseph Deiss

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Die vorgeschlagenen Änderungen im Sortenschutzrecht tragen den modernen Züchtungsmethoden Rechnung. Insbesondere sollen im Wesentlichen abgeleitete Sorten nicht mehr unabhängig von der Ursprungssorte verwertet werden können. Im Weiteren sollen die Befugnis zum Nachbau landwirtschaftlicher Sorten und Schnittstellen zum Patentrecht geregelt werden.

Ausgangslage

Nach kleineren Revisionen in den Jahren 1972 und 1978 ist das UPOV-Übereinkommen 1991 in erheblichem Umfang revidiert worden. Dabei ist der Entwick-lung der Pflanzenzüchtung, insbesondere der neuen Züchtungsmethoden, und der Forderung der Züchter auf einen verbesserten Schutz Rechnung getragen worden. Zwölf der damals 20 UPOV-Vertragsparteien haben die neue Fassung unterzeichnet, darunter, unter Ratifikationsvorbehalt, auch die Schweiz. Nachdem fünf Staaten die Ratifikationsurkunde hinterlegt haben, ist das revidierte Übereinkommen (UPOV-Ü [1991]) im Jahre 1998 in Kraft getreten. Bevor der Bundesrat das neue Übereinkommen ratifizieren kann, bedarf es der Genehmigung der eidgenössischen Räte. Gleichzeitig ist das Sortenschutzgesetz vom 20. März 19751 den neuen Vorschriften anzupassen.

Inhalt der Vorlage

Es wird vorgeschlagen, das revidierte internationale Übereinkommen durch die eidgenössischen Räte genehmigen zu lassen und die notwendigen nationalen Rechtsanpassungen vorzunehmen. Im vorliegenden Gesetzesentwurf mitberücksichtigt wurden die Verordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates der Europäischen Union vom 27. Juli 1994 über den gemeinschaftlichen Sortenschutz und die Richtlinie 98/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 1998 über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen, soweit dabei der Sortenschutz betroffen ist. Die Bestimmungen des WTO/TRIPS-Abkommens sind ebenfalls in die Überlegungen miteinbezogen worden. Im Weiteren wird vorgeschlagen, bestimmte Schnittstellen zum Patentgesetz im Rahmen dieser Revision zu regeln. Dabei sind insbesondere folgende Punkte von Bedeutung:

- Aufnahme der Definition einer Pflanzensorte;

- Anpassung der Züchterrechte an die Entwicklung im Bereich der Pflanzenzüchtung;

- Aufnahme einer Bestimmung über Zwangslizenzen zwischen Sortenschutzund Patentrecht;

- Regelung des Landwirteprivilegs, d.h. des Rechts der Landwirte, Erntegut, das aus dem Anbau einer geschützten Sorte gewonnen wird, im eigenen Betrieb zum Zweck der Vermehrung zu verwenden;

1 SR 232.16

4156

- Anerkennung ausländischer Sortenschutzzertifikate;

- Inländerbehandlung und Meistbegünstigungsklausel des WTO/TRIPS-Abkommens.

Im Weiteren werden die Bestimmungen über den zivilrechtlichen Schutz überarbeitet und mit anderen Erlassen im Bereich des geistigen Eigentums harmonisiert. Es wird den Erfahrungen und den sich abzeichnenden Entwicklungen Rechnung getragen.

4157

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 4156

1 Grundzüge des Vertrags 4159

1.1 Ausgangslage 4159

1.2 Verlauf der Verhandlungen 4160

1.3 Verhandlungsergebnis 4161

1.4 Überblick über den Inhalt des Vertrags 4161

1.5 Würdigung 4162

2 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln des Vertrags 4163

3 Auswirkungen 4170

3.1 Auswirkungen auf den Bund 4170

3.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden 4170

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 4170

4 Verhältnis zur Legislaturplanung 4171

5 Änderung des Bundesgesetzes über den Schutz von

Pflanzenzüchtungen und des Patentgesetzes 4172

5.1 Verhältnis zwischen Sortenschutzrecht und Patentrecht 4172

5.2 Grundzüge der Änderung des Sortenschutzgesetzes 4176

5.2.1 Die beantragte Neuregelung 4176

5.2.2 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung 4177

5.2.3 Umsetzung 4178

5.3 Erläuterungen zu einzelnen Artikeln 4179

5.3.1 Sortenschutzgesetz 4179

5.3.2 Patentgesetz 4186

6 Rechtliche Aspekte 4189

6.1 Verfassungsmässigkeit 4189

6.2 Erlassform 4189

Bundesbeschluss über die Genehmigung des revidierten internationalen

Übereinkommens zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und

die Änderung des Sortenschutzgesetzes (Entwurf) 4191

Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen 4203

Botschaft

1 Grundzüge des Vertrags

1.1 Ausgangslage Möglichkeiten, eine Sorte zu sch...

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