Verordnung über die Reproduktion von Daten der amtlichen Vermessung (RDAV)

Auszug


Verordnung über die Reproduktion von Daten der amtlichen Vermessung (RDAV)

Verordnung über die Reproduktion von Daten der amtlichen Vermessung

(RDAV)

vom 9. September 1998

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 19351 über die Erstellung neuer Landeskarten, verordnet:

1. Abschnitt: Geltungsbereich und Begriffe

Art. 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt die Reproduktion von Daten der amtlichen Vermessung zu gewerblichen Zwecken sowie für Veröffentlichungen aller Art.

Art. 2 Ausschluss vom Geltungsbereich

Folgende Nutzungen von Daten der amtlichen Vermessung richten sich nach dem 6. Kapitel der Verordnung vom 18. November 19922 über die amtliche Vermessung (VAV): a. der Bezug von Daten b...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen