Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission des Interkantonalen Technikums Rapperswil (Ingenieurschule).

Gesetzessammlung des Kanton Schwyz › Schwyz

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Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission des Interkantonalen Technikums Rapperswil (Ingenieurschule).

Verordnung über Organisation und Verfahren der Rekurskommission des Interkantonalen Technikums Rapperswil (Ingenieurschule) 1

(Vom 11. Juni 1980)

A. Organisation

Art. 1

Bestand und Ernennung 1 Die Rekurskommission besteht aus sieben Mitgliedern und sieben Ersatzleuten.

2 Gemäss Artikel 18 der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 1970 2 werden die Mitglieder von den Regierungen der beteiligten Kantone und der Vorsitzende vom Präsidenten des Bundesgerichts ernannt. Für die Bestellung der Ersatzleute gilt das nämliche Verf...

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