Vereinbarung vom 4. März 1999 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches

Auszug


Vereinbarung vom 4. März 1999 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches

Vereinbarung vom 4. März 1999

zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches

SR 0.784.195.141; AS 2003 687

Revision der Protokolle I 2013 V zur Vereinbarung

Abgeschlossen am 9. Dezember 2009 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 18. Januar 2010

Das Bundesamt für Kommunikation und das Amt für Kommunikation haben sich darauf verständigt, die Protokolle I2013V zur genannten Vereinbarung auf Grund der Bevollmächtigung durch Artikel 9 Absatz 1 der Vereinbarung gemäss nachstehendem Wortlaut zu ändern.

Die Änderungen treten nach Artikel 9 Absatz 2 der Vereinbarung am Datum des diplomatischen Notenaustausches in Kraft.

Biel, den 9. Dezember 2009

Für das

Bundesamt für Kommunikation, Biel:

Für das

Amt für Kommunikation, Vaduz:

Martin Dumermuth Kurt Bühler

Originaltext

Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches. AS 2010 Vereinb. mit Liechtenstein

Protokoll V über die Zusammenarbeit im Rahme...

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