Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV)




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Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV)

Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft

(Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV)

Änderung vom 14. November 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Öko-Qualitätsverordnung vom 4. April 20011 wird wie folgt geändert:

Art. 3 Abs. 1 Bst. f2013h und 2

1 Beiträge werden ausgerichtet an folgende ökologische Ausgleichsflächen nach Artikel 40 DZV2 und Anhang Ziffer 3.1 DZV, welche die Anforderungen des Kantons an die biologische Qualität erfüllen:

f. extensiv genutzte Weiden;

g. Waldweiden (Wytweiden, Selven);

h. Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt.

2 Die Anforderungen des Kantons an die ...

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