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Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft (Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV)
Verordnung über die regionale Förderung der Qualität und der Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen in der Landwirtschaft
(Öko-Qualitätsverordnung, ÖQV) Änderung vom 14. November 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Öko-Qualitätsverordnung vom 4. April 20011 wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 1 Bst. f2013h und 2 1 Beiträge werden ausgerichtet an folgende ökologische Ausgleichsflächen nach Artikel 40 DZV2 und Anhang Ziffer 3.1 DZV, welche die Anforderungen des Kantons an die biologische Qualität erfüllen: f. extensiv genutzte Weiden; g. Waldweiden (Wytweiden, Selven); h. Rebflächen mit natürlicher Artenvielfalt. 2 Die Anforderungen des Kantons an die ...See the full content of this document
