Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)

Auszug


Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (Weinverordnung)

Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein

(Weinverordnung)

Änderung vom 26. November 2003

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I

Die Weinverordnung vom 7. Dezember 19981 wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 4

4 Für einmalige Neuanpflanzungen auf einer Fläche von höchstens 400 m2, deren Produkte ausschliesslich dem Eigengebr...

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