Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Auszug


Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

02.079

Botschaft

über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

vom 6. November 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. November 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der internationalen Umweltpolitik, sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Unterstützung der internationalen Umweltpolitik durch eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (Art. 52a USG). Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterführung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Mio. Fr.) begonnen und mit einem Rahmenkredit von 88,5 Millionen Franken 1998 weitergeführt hat (BBl 1998 3606). Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich ständig verschlechternden globalen Umweltsituation statt.

Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen vielen Konventionen und Protokollen, mit teils völlig unterschiedlichen Führungsstrukturen und Zuständigkeiten ist es bedeutsam, die Glaubwürdigkeit der Politik und der angestrebten Lösungen zu gewährleisten. Dabei spielen auch die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und Protokolle eine zentrale Rolle. Ihre kohärente und effiziente Ausgestaltung ist von grösster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Kohärenz und Effizienz. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 4 Milliarden US-Dollar über 1000 Projekte in vier Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversität, internationale Gewässer und - beschränkt auf Transitionsländer - Schutz der Ozonschicht. Mit diesen Investitionen wurden zusätzlich rund 11 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es, über die Finanzierung von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zu Gunsten der globalen Umwelt zu erzeugen. Das Montrealer Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan für den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosphärische Ozonschicht zerstören. Dieses Protokoll verpflichtet sowohl Industrieals auch Entwicklungsländer. Um den vollständigen Verzicht der Entwicklungsländer auf ozonschichtabbauende Substanzen zu gewährleisten, muss der Ozonfonds weiterhin mit den nötigen Mitteln versehen werden.

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Der Bundesrat ist auf Grund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung des GEF und des Ozonfonds der Überzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden müssen. Sie unterstützen Ziele, wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: im Bericht vom 1. Oktober 1990 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), im Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren (BBl 1994 I 153), im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 (BBl 2001 261) und mit Blick auf die Beziehungen zu den Entwicklungsländern im Bericht vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd; BB1 1994 II 1214).

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Botschaft

1 Allgemeiner Teil

1.1 Einleitung

Vor 10 Jahren hielt die internationale Gemeinschaft anlässlich des Erdgipfels auf höchster politischer Ebene fest, dass globale Umweltprobleme die Lebensgrundlagen der Menschheit bedrohen und dass diese Probleme nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden können. An d...

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