Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren

Auszug


Botschaft über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren

10.095

Botschaft

über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren

vom 17. November 2010

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin

Sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit zur Weiterführung der Unterstützung der drei Genfer Zentren mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrte Frau Ständeratspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard

Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

Übersicht

Mit der vorliegenden Botschaft wird den eidgenössischen Räten ein Rahmenkredit in der Höhe von 119,9 Millionen Franken beantragt, um die Unterstützung des Bundes für die drei Genfer Zentren weiterzuführen: das Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik, das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung und das Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte.

Eine kooperative Friedens- und Sicherheitspolitik hat in der multipolaren und vernetzten Welt von heute einen besonders hohen Stellenwert. Die Schweiz stärkt mit entsprechenden Massnahmen ihre eigene Sicherheit und leistet wichtige, sichtbare Beiträge für die internationale Gemeinschaft. Der Auftrag dazu leitet sich aus Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung ab.

Gegenstand dieser Botschaft sind die Beiträge des Bundes an die drei Genfer Zentren: Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP), Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) und Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte (DCAF). Die drei Zentren wurden von der Schweiz zwischen 1995 und 2000 als Stiftungen mit einer internationalen Trägerschaft gegründet. Seither haben sie sich zu weltweit anerkannten Kompetenzzentren entwickelt und leisten wichtige, spezialisierte Beiträge in der Friedens- und Sicherheitspolitik. Die Genfer Zentren haben dem internationalen und humanitären Genf ausserdem zusätzliche Anziehungskraft und Visibilität verschafft.

Mit dieser Botschaft wird ein Rahmenkredit von 119,9 Millionen Franken für den Zeitraum 2012-2015 beantragt, um die Schweizer Unterstützung für die drei Genfer Zentren weiterzuführen. Für die Periode 2008-2011 wurde bereits ein entsprechender Rahmenkredit im Umfang von 148 Millionen Franken von den eidgenössischen Räten gutgeheissen. Der Grund für die Reduktion des Gesamtbetrags gegenüber dem letzten Rahmenkredit liegt hauptsächlich in der Neuordnung der Kompetenzen und Zuständigkeiten des Bundes in diesem Bereich. Bisher teilten sich das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die Zuständigkeit für die Genfer Zentren. Ab 2011 liegt die Verantwortung alleine beim EDA. Die bisher im selben Rahmenkredit beantragten Mittel für die Forschungsstelle für Sicherheitspolitik der ETH Zürich sowie die Kooperationsprojekte des VBS (28,4 Mio. Fr. in der Periode 2008-2011) werden neu gesondert beantragt und sind nicht mehr Teil der vorliegenden Botschaft. Zudem müssen entsprechend den Vorgaben des Konsolidierungsprogramms 2012-2013 des Bundes auf allen Ebenen der Verwaltung Massnahmen ergriffen werden, um den Bundeshaushalt zu entlasten. Die mit vorliegender Botschaft beantragten Mittel entsprechen der aktuellen Finanzplanung; der jährliche Durchschnitt beträgt 29,97 Millionen Franken (gegenüber 37 Mio. Fr. in der Periode 2008-2011).

8192

Inhaltsverzeichnis

Übersicht 8192

1 Ausgangslage und Rahmenbedingungen 8194

1.1 Internationale Entwicklungen 8194

1.2 Interesse des Bundes am Vorhaben 8194

2 Die drei Genfer Zentren: Auftrag und Aktivitäten 2012-2015 8196

2.1 Genfer Zentrum für Sicherheitspolitik (GCSP) 8196

2.2 Genfer Internationales Zentrum für Humanitäre Minenräumung

(GICHD) 8199

2.3 Genfer Zentrum für die Demokratische Kontrolle der Streitkräfte

(DCAF) 8202

2.4 Positionierung und Perspektiven der drei Genfer Zentren 8205

2.5 Maison de la Paix 8206

2.6 Steuerung des Beitrags des Bundes 8206

3 Inhalt des Finanzbeschlusses 8207

3.1 Antrag des Bundesrates 8207

3.2 Umfang des Rahmenkredits 8208

3.3 Zuständige Verwaltungseinheiten 8209

3.4 Dauer des Rahmenkredits 8209

3.5 Aufteilung der Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits 8209

4 Auswirkungen 8210

4.1 Auswirkungen auf den Bund 8210

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden 8210

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft 8210

5 Verhältnis zur Legislaturplanung 8210

6 Rechtliche Aspekte 8211

6.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit sowie Erlassform 8211

6.2 Unterstellung unter die Ausgabenbremse 8211

Anhang

Beric...

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