Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung

Auszug


Botschaft über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung

02.076

Botschaft

über einen Rahmenkredit

für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung

vom 23. Oktober 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Rahmenkredit für Massnahmen zur zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung mit Antrag auf Zustimmung.

Gleichzeitig beantragen wir Ihnen, das folgende Postulat abzuschreiben:

1998 P 98.3257 Gute Dienste der Schweiz. Vermittlung zwischen mexikanischer Regierung und Chiapas (N 9.10.98, Spielmann)

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

23. Oktober 2002 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Kaspar Villiger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Der Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen zur zivilen Friedensförderung und Stärkung der Menschenrechte sieht vor, dass die finanziellen Mittel für Mass-nahmen in diesen beiden Bereichen in Form von mehrjährigen Rahmenkrediten bewilligt werden. Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat erstmals einen entsprechenden Rahmenkredit in Höhe von 240 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren. Die Laufzeit beginnt am 1. Januar 2004.

Die zivile Konfliktbearbeitung und die Menschenrechtsförderung sind zentrale Anliegen der schweizerischen Aussenpolitik. Im aussenpolitischen Bericht 2000 hielt der Bundesrat fest, dass er künftig «einen wesentlichen und deutlich sichtbaren Beitrag zur Verhütung gewaltsamer Konflikte leisten» will. Gleichzeitig kündigte er an, dass er «eine eigenständige und profilierte humanitäre Politik betreiben» und «seine Bestrebungen zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit entsprechenden Massnahmen verstärken» will.

Sowohl die zivile Konfliktbearbeitung wie auch die Menschenrechtsförderung sind gekennzeichnet durch eigenständige Ausrichtungen, Methoden und Instrumente. Sie stehen jedoch in einer engen wechselseitigen Beziehung zueinander: Die Respektierung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ist eine Grundlage für jede nachhaltige Friedenslösung. Gleichzeitig ist Frieden eine Voraussetzung, damit Menschenrechtsverletzungen verringert und die Menschenrechte umfassend geschützt werden können.

Der Bundesrat hat in den vergangenen Jahrzehnten die Erfahrung gemacht, dass die Chancen für erfolgreiche schweizerische Beiträge im Rahmen von Friedensprozessen zunehmen, wenn es bereits vor dem Beginn formeller Friedensverhandlungen gelingt, ein Vertrauensverhältnis zu den Konfliktparteien aufzubauen. Dieses Vertrauen lässt sich nur im Rahmen eines mehrjährigen und systematischen Engagements in einer Konfliktregion gewinnen.

Auch aus Sicht der Menschenrechtsförderung haben sich die Handlungsmöglichkeiten und Herausforderungen seit dem Ende der Ost-West-Konfrontation verändert. Während die Zahl der internationalen Menschenrechtsabkommen und der Staaten, welche diese ratifiziert haben, in den letzten Jahren stark zugenommen hat, klafft bei der Umsetzung der Menschenrechtsnormen eine beträchtliche Lücke. Eine andere zentrale Herausforderung besteht darin, Menschen vor Gewalt und Willkür zu schützen und ihre Sicherheit in jenen Situationen zu erhöhen, in denen sich Konfliktparteien ausserhalb staatlicher Gewaltmonopole bewegen und die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht missachten.

Der Bundesrat hat Ziele und Grundsätze definiert und konkrete Aktionsfelder festgelegt, in denen sich die Politische Direktion des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in den beiden Bereichen während der kommenden vier Jahre engagieren wird. Um die Qualität und Wirkung der schweizerischen Beiträge zu erhöhen, wird diese Direktion zudem ihr Sachwissen in ausgewählten Themenbereichen ausbauen.

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Die bisher zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reichen nicht aus, um angemessen auf die ständig steigende Nachfrage nach schweizerischen Beiträgen in den Bereichen der zivilen Konfliktbearbeitung und Menschenrechtsförderung zu reagieren. Die bisherigen Mittel konnten zudem nur im Rahmen von einjährigen Verpflichtungen verwendet werden. Dieser Modus hat sich als unpraktikabel erwiesen. Er widerspricht der Erkenntnis, dass wirkungsvolle Massnahmen mindestens in einer mittelfristigen Perspektive umgesetzt werden müssen. Mit dem Rahmenkredit wird es möglich, mehrjährige Verpflichtungen einzugehen.

Die Zuständigkeit für die Durchführung der Massnahmen in den beiden Bereichen liegt bei der Politischen Direktion des EDA. Die Politische Direktion arbeitet dabei eng mit anderen Bundesstellen, insbesondere mit der Direktion für Zusammenarbeit und Entwicklung (D...

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