Verordnung des BLW über die Festlegung von Perioden und Fristen sowie die Freigabe von Zollkontingentsteilmengen für die Einfuhr von frischem Gemüse, frischem Obst und von frischen Schnittblumen (VEAGOG-Freigabeverordnung) Die Anhänge 2 und 3 sowie die Änderungen aller Anhänge sind in der AS nicht veröffentlicht.
Amtliche Sammlung des Bundesrechts Nr. 32, 17. August 2004 › Einzig › Verordnung
Angeknüpft als: