Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erfüllung des Postulates Haering Binder 98.3611 vom 17. Dezember 1998)

Auszug


Bericht des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000 (in Erfüllung des Postulates Haering Binder 98.3611 vom 17. Dezember 1998)

Bericht

des Bundesrates über die Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik der Schweiz 2000

(in Erfüllung des Postulates Haering Binder 98.3611 vom 17. Dezember 1998)

vom 30. August 2000

Bericht

1 Die neuen Rahmenbedingungen am Anfang des 21. Jahrhunderts

1.1 Globaler und regionaler Wandel

nach dem Ende der geostrategischen Bipolarität

Die globalen und regionalen Rahmenbedingungen der schweizerischen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik (RAP) haben sich im vergangenen Jahrzehnt fundamental verändert. Das Ende der geostrategischen Bipolarität zwischen den beiden Supermächten Sowjetunion und USA hat weltweite Umwälzungen ausgelöst, welche zusammen mit der fortschreitenden technologischen Revolution neue Voraussetzungen für Rüstungskontrolle und Abrüstung geschaffen haben. Die materiellen und institutionellen Hinterlassenschaften des Kalten Krieges, grosse Mengen von Rüstungsgütern einerseits und ein Netz bestehender internationaler Vertragswerke andererseits, haben den Wandel der Weltpolitik mitgeprägt und werden die RAP in Zukunft weiter beeinflussen. Im Bereich der Überprüfung von Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen ist ein entscheidender qualitativer Fortschritt zu verzeichnen. Während des Kalten Krieges hatte die Sowjetunion einschneidende Verifikations- und Inspektionsmassnahmen kategorisch abgelehnt. Nach dem Ende der Konfrontation zwischen Ost und West hingegen wurde es möglich, auch Inspektionen vor Ort vertraglich zu vereinbaren. Dieser Wandel verlieh der internationalen RAP neuen Schwung.

Russland und die USA mit ihren Verbündeten haben im Zuge der Auflösung des Warschauer Pakts mit dem Abbau ihrer Überrüstung begonnen. 1990 wurde mit dem Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) ein stabiles Regime nationaler Obergrenzen etabliert, das im Laufe des vergangenen Jahrzehnts zur Vernichtung von 64 000 konventionellen Grosswaffensystemen führte. Im selben Zeitraum sind auf russischer und amerikanischer Seite mindestens 10 000 nukleare Gefechtsköpfe abgebaut und zerlegt worden. Es ist bemerkenswert, dass die vertraglich festgelegten Obergrenzen sowohl der nuklearen wie der konventionellen Arsenale heute von praktisch keinem Staat mehr ausgeschöpft werden. Zwischen den beiden ehemaligen Konkurrenten im Rüstungswettlauf herrscht ein Konsens, dass die Reduzie-rung der Kernwaffen wie auch die Eliminierung der chemischen Arsenale fortgesetzt werden müssen. Dies setzt jedoch die Bereitschaft zu einem massiven finanziellen und technischen Aufwand voraus und ist daher in den letzten Jahren ins Stocken geraten. Heute dürften allein in Russland noch um die 15 000 nukleare Sprengköpfe strategischer und taktischer Art sowie 40 000 Tonnen chemische Kampfstoffe lagern.

An die Stelle eines einzigen globalen Konfliktmusters zwischen zwei Supermächten ist seit dem Ende des Kalten Krieges ein multipolares Kräftefeld mit dominantem Faktor USA getreten. Die regionalen Entwicklungen sind uneinheitlich verlaufen. Manche Weltregionen, in denen die Supermächte vor 15 Jahren noch mit gewaltigem Aufwand um Einfluss kämpften, sind heute von geringer geostrategischer Bedeutung. Andererseits sind neue Regionalmächte aufgestiegen, die zunehmend Einfluss auf die Weltpolitik zu gewinnen suchen. Dabei spielt, neben grundlegenden Machtfaktoren wie dem Wirtschaftspotenzial dieser Staaten, auch die Verfügbarkeit von Massenvernichtungswaffen eine entscheidende Rolle. Besonders in Ostasien,

Südasien und im Nahen Osten sind beunruhigende Tendenzen zur nuklearen und konventionellen Auf...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Schweiz

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen