Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) Technische Normen für Maschinen

Auszug


Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) Technische Normen für Maschinen

Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG)

Technische Normen für Maschinen1

Gestützt auf Artikel 6 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Produktesicherheit (PrSG, SR 930.11) werden die im Anhang aufgeführten technischen Normen als technische Normen bezeichnet, die geeignet sind, die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen für Maschinen im Sinne von Artikel 3 der Verordnung vom 2. April 2008 über die Sicherheit von Maschinen (MaschV, SR 819.14) zu konkretisieren. Es handelt sich dabei um europäisch harmonisierte Normen, die im Auftrag der Eur...

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