Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003–2006

Auszug


Botschaft über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003–2006

01.068 Botschaft

über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz

an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration in den Jahren 2003-2006

vom 31. Oktober 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Antrag auf Zustimmung unterbreiten wir Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Program-men der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2003-2006.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

31. Oktober 2001 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger

Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

Übersicht

Das Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit ist Bestandteil des Pakets der sieben sektoriellen Abkommen, die vom Parlament 1999 genehmigt und vom Volk im Jahr 2000 angenommen wurden. Dieses Abkommen gewährleistet die Vollbeteiligung der Schweiz am Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung (FRP) der Europäischen Union (EU). Damit erhält unser Land Zugang zur wichtigsten europäischen Wissenschafts- und Technologieplattform, und kann seine Position auf internationaler Ebene ausbauen. Als an das Rahmenprogramm assoziierter Staat kann die Schweiz somit aktiv an den Entwicklungen des Europäischen Forschungsraums mitwirken. Das Abkommen ist bis zum Auslaufen des 5. FRP Ende 2002 anwendbar. Es sieht eine weitere Beteiligung der Schweiz am nachfolgenden FRP vor, die jedoch noch formell bestätigt werden muss. Diese Verlängerung des Abkommens dürfte keine besonderen Schwierigkeiten bieten.

Mit der vorliegenden Botschaft beantragen wir bei Ihnen die Genehmigung des Verpflichtungskredites von 869 Millionen Franken, der erforderlich ist, um das Abkommen bis Ende 2006 zu verlängern und somit die Vollbeteiligung am 6. FRP der EU (einschliesslich EURATOM) sowie die Finanzierung der Begleitmassnahmen zu sichern. Der Beitrag, der an die Europäische Kommission entrichtet wird (durchschnittlich rund 210 Millionen Franken pro Jahr), ermöglicht der Schweiz, in allen international ausgerichteten Projekten und Initiativen des Rahmenprogramms mitzuwirken. Unser Land wird damit vollumfänglich in die Aktionen einbezogen, an denen es bisher meist nur am Rand oder gar nicht mitwirken konnte. Insbesondere werden Schweizer Forschende, Institutionen und Unternehmen unbeschränkt in die Aktionen integriert, mit denen Folgendes unterstützt wird:

- der Zugang von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), zum FRP;

- die Mobilität der Forscherinnen und Forscher in Europa (Marie-CurieStipendien);

- die nationalen Forschungsinfrastrukturen von internationaler Bedeutung;

- Forschungen zu sektoriellen Politikbereichen im gemeinsamen Interesse der Schweiz und der EU (Verkehr, Energie, Umwelt, öffentliche Gesundheit usw.).

- Forschungsprojekte, die Länder ausserhalb der EU und des EWR einbinden.

Zudem können Schweizer Forschende künftig als Koordinatoren Projekte leiten und mit nur noch (mindestens) einem EU Partner Projekte durchführen. Sie erhalten ausserdem Zugang zu den Ergebnissen anderer Projekte und Aktionen des Rahmenprogramms.

Anfang 2000 kam es im Forschungsbereich in Europa zu einem politischen Durchbruch, der sich seither dadurch konkretisiert hat, dass die Mitgliedstaaten gegenüber dem Europäischen Forschungsraum klare Verpflichtungen eingegangen sind.

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Damit erhält eine Vollbeteiligung der Schweiz am Rahmenprogramm noch mehr Bedeutung. Seither hat die Europäische Kommission nämlich verschiedene Initiativen ergriffen, um die unterschiedliche Forschungspolitik der Einzelstaaten unter Einbezug der nationalen und internationalen Institutionen der Forschungsförde-rung besser zu integrieren. Doch obwohl diese Initiativen über den Rahmen der EU hinausgehen, können nur die Mitgliedstaaten und die assoziierten Staaten die von der EU zu treffenden Entscheidungen tatsächlich beeinflussen. Ausserdem haben nur diese Staaten die Garantie, dass sie sich schliesslich uneingeschränkt an den sich daraus ergebenden Vorhaben beteiligen können. Von diesen Initiativen sind besonders die Bestrebungen nach einer gezielteren Ausrichtung der Unterstützung auf neue grosse Instrumente der Zusammenarbeit zu erwähnen, indem die Leitung der Projekte des Rahmenprogramms dezentralisiert wird. Mit den neuen so genannten Exzellenznetzen (oder virtuellen Exzellenzzentren), mit den grossen integrierten Projekten und mit den gemeinsam durchgeführten nationalen Programmen werden die Grundlagen für eine verstärkte Zusammenarbeit in Europa geschaffen, bei der die Schweiz nicht abseits stehen darf. Wenn die im internationalen Vergleich gute Position des Forschungs- und Technologieplatzes Schweiz bewahrt und ...

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