Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
Bundesblatt Nr. 49, 8. Dezember 2009 › Seccion Unica
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Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr
09.083 Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 Sehr geehrte Frau NationalratspräsidentinSehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr mit dem Antrag auf Zustimmung. Die Botschaft umfasst folgenden Erlass: - Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 11. November 2009 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Hans-Rudolf MerzDie Bundeskanzlerin: Corina Casanova Übersicht Aus dem Infrastrukturfonds stehen während 20 Jahren 6 Milliarden Franken für die Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen bereit. Die Bundesversammlung hat davon bereits rund 2,6 Milliarden Franken für 23 dringende und baureife Projekte freigegeben. Der Bundesrat muss nun der Bundesversammlung spätestens Ende 2009 aufzeigen, wie die darüber hinaus noch zur Verfügung stehenden rund 3,4 Milliarden Franken auf die Agglomerationen aufgeteilt werden sollen. Diese Bundesmittel werden in mehreren Etappen vergeben: Ab 2011 werden 1,51 Milliarden Franken freigegeben, ab 2015 voraussichtlich weitere 1,23 Milliarden Franken. Es verbleibt eine Reserve von rund 699 Millionen Franken, die ab 2015 für noch nicht unterstützte Agglomerationen zur Verfügung steht. Im Zentrum dieser Botschaft steht die Freigabe der Mittel ab dem Jahr 2011. Beim Bund wurden insgesamt 30 Agglomerationsprogramme eingereicht. Um alle bis 2018 vorgesehenen Massnahmen realisieren zu können, wären Investitionen von rund 17 Milliarden erforderlich. Davon hätte der Bund rund 40 Prozent, also 6,8 Milliarden Franken, zu übernehmen, was die verfügbaren 3,4 Milliarden Fran-ken deutlich übersteigt. Dies zwingt den Bundesrat, sich auf die Massnahmen mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis zu konzentrieren. Von den 30 eingereichten Agglomerationsprogrammen sollen 26 Bundesbeiträge erhalten. Die Mittel für die einzelnen Massnahmen werden, je nach Wirksamkeit, in der ersten oder zweiten Etappe freigegeben. Die 1,51 Milliarden Franken aus der ersten Etappe fliessen nicht nur in die grossen Agglomerationen Zürich, Basel, Genf, Bern und Lausanne-Morges, wo die Verkehrs- und Umweltprobleme am grössten sind, sondern auch in die kleineren Agglomerationen. Diese können ihre Verkehrssysteme damit ebenfalls erheblich verbessern. Die Mittel der ersten Etappe sollen nach Möglichkeit bis Ende 2010 vom Parlament freigegeben werden, sodass die Agglomerationen ab Anfang 2011 mit der Umsetzung beginnen können. Die Vergabe der Mittel für die zweite Etappe erfolgt in rund vier Jahren. Der Bundesrat wird dem Parlament eine weitere Botschaft mit den ergänzenden Massnahmen aus den berücksichtigten Agglomerationsprogrammen vorlegen. Sie werden zuvor allerdings noch einmal auf ihr Kosten-Nutzen-Verhältnis geprüft. Massstab sind wiederum die vier gesetzlich vorgegebenen Kriterien wie verbesserte Qualität des Verkehrssystems, mehr Siedlungsentwicklung nach innen, weniger Umweltbelastung und Ressourcenverbrauch sowie mehr Verkehrssicherheit. Mit der vorliegenden Botschaft sowie dem Bundesbeschluss wird die Zustimmung zum Programm Agglomerationsverkehr und die erforderliche Freigabe der Finanzmittel in der Höhe von 1510,62 Millionen Franken beantragt. 8308 Inhaltsverzeichnis Übersicht 8308 Verzeichnis der Abkürzungen 8312 1 Grundzüge der Vorlage 8313 1.1 Ausgangslage 8313 1.1.1 Infrastrukturfondsgesetz 8313 1.1.1.1 Übersicht über das Infrastrukturfondsgesetz 8313 1.1.1.2 Fertigstellung Nationalstrassennetz 8313 1.1.1.3 Engpassbeseitigung im bestehenden Nationalstrassennetz 8314 1.1.1.4 Verbesserung der Verkehrsinfrastrukturen in Städten und Agglomerationen 8314 1.1.1.5 Beiträge an die Substanzerhaltung der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen 8315 1.1.2 Abstimmung der Programme «Engpassbeseitigung Nationalstrassen» und «Agglomerationsverkehr» 8315 1.2 Entstehung und Inhalt des Programms Agglomerationsverkehr 8317 1.2.1 Dringende und baureife Projekte des Agglomerationsverkehrs, Stand der Umsetzung 8317 1.2.2 Ausgangslage Programm Agglomerationsverkehr 8319 1.2.3 Eingereichte Agglomerationsprogramme (Finanzierungsgesuche) 8320 1.2.4 Ablauf und Methodik der Prüfung 8322 1.2.4.1 Ablauf des Prüfprozesses 8322 1.2.4.2 Methodik 8323 1.2.5 Ergebnis der Vernehmlassung und Erläuterungen 8325 1.2.5.1 Stellungnahmen 8325 1.2.5.2 Anträge und Erläuterungen 8326 1.2.6 Resultate der Prüfung der Agglomerationsprogramme 8331 1.2.6.1 Erfüllung der Grundanforderungen 8331 1.2.6.2 Ergebnisse der...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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