Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über Probleme bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 24. Oktober 1999

Auszug


Kreisschreiben des Bundesrates an die Kantonsregierungen über Probleme bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 24. Oktober 1999

Kreisschreiben

des Bundesrates an die Kantonsregierungen

über Probleme bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrates vom 24. Oktober 1999

vom 29. März 2000

Sehr geehrte Damen und Herren Präsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren Regierungsräte

Am 24. Oktober 1999 haben die Gesamterneuerungswahlen zum Nationalrat für die

46. Legislatur grösstenteils in geordneten Bahnen stattgefunden. Vereinzelt sind jedoch auch Pannen aufgetreten. Der Nationalrat hat diesbezüglich bei der Erwahrung der Wahlresultate am 6. Dezember 1999 durch die Berichterstatter des provisorischen Büros seinen Bedenken Ausdruck gegeben und den Bundesrat ausdrücklich eingeladen, die Kantone auf die Bedeutung wohlgeordneter Organisation des Wahlablaufs hinzuweisen (AB 1999 N 2371f). Dem dient dieses Kreisschreiben.

1 Zu Art. 5-8, Art. 33, Art. 34 und Art. 38 Abs. 1 Bst. b BPR: Mängel in der Organisation von Druck und Verteilung des Wahlmaterials

11 Sachverhalte

111 Erstellung von Wahlzetteln nurmehr unter kantonalbehördlicher Federführung

Das Bundesrecht lässt einzig amtliche Wahlzettel (Art. 5 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Bst. b des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte [BPR, SR 161.1]) zu. Sie sind von den Kantonen ohne Vordruck und für alle kandidierenden Listen mit Vordruck zu erstellen (Art. 33 Abs. 1 BPR).

Einzelne Kantone haben den Druc...

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