Übereinkommen 181 über private Arbeitsvermittler

Auszug


Übereinkommen 181 über private Arbeitsvermittler

Übereinkommen 181

über private Arbeitsvermittler

Anhang 1

Die Allgemeine Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation,

die vom Verwaltungsrat des Internationalen Arbeitsamtes nach Genf einberufen wurde und am 3. Juni 1997 zu ihrer fünfundachtzigsten Tagung zusammengetreten ist,

verweist auf die Bestimmungen des Übereinkommens über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung), 1949,

ist sich der Bedeutung von Flexibilität in der Funktionsweise der Arbeitsmärkte bewusst,

weist darauf hin, dass die Internationale Arbeitskonferenz auf ihrer 81. Tagung, 1994, die Auffassung vertreten hat, dass die IAO das Übereinkommen über Büros für entgeltliche Arbeitsvermittlung (Neufassung), 1949, neufassen sollte,

stellt fest, dass das Umfeld, in dem die privaten Arbeitsvermittler tätig sind, sich erheblich unterscheidet von den Bedingungen, die bei der ...

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