Verordnung vom 24. Mai 2005 über die Ausbildung zur Pflegefachfrau FH/zum Pflegefachmann FH an der Hochschule für Gesundheit FreiburgInkrafttreten: 01.06.2005

Auszug


Verordnung vom 24. Mai 2005 über die Ausbildung zur Pflegefachfrau FH/zum Pflegefachmann FH an der Hochschule für Gesundheit FreiburgInkrafttreten: 01.06.2005

ASF 2005_055 Verordnung

vom 24. Mai 2005

Inkrafttreten: 01.06.2005

über die Ausbildung zur Pflegefachfrau FH/ zum Pflegefachmann FH an der Hochschule für Gesundheit Freiburg

Der Staatsrat des Kantons Freiburg

gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 6. Juli 2001 über die Errichtung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit (FHGS); gestützt auf die Interpretationsrichtlinien vom 5. und 6. Juni 2003 zu Artikel 42 der interkantonalen Vereinbarung über die Errichtung der FH-GS; gestützt auf die Rahmenrichtlinien vom 29. August 2002 über die Studienorganisation der FH-GS; gestützt auf die Richtlinien vom 13. März 2003 über den Studiengang Pflegende/Pflegender FH-GS; gestützt auf die Übergangsrichtlinien vom 29. August 2002 betreffend Aufnahme an der FH-GS und ihre Ausführungsbestimmungen; gestützt auf die Richtlinien vom 10. September 2003 über die Bedingungen eines Übertritts innerhalb eines Studiengangs sowie zwischen den Studiengängen und Ausbildungsmodi FH-GS; gestützt auf die Rahmenrichtlinien vom 29. August 2002 über Promotion und Schlusszertifizierung FH-GS; gestützt auf die Richtlinien vom 31. Januar 2003 über die Stellung der Studierenden FH-GS; gestützt auf das Gesetz vom 21. Jun...

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