Gesetz vom 5. Oktober 2006 über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit (PGG)Inkrafttreten: 01.01.2008

Auszug


Gesetz vom 5. Oktober 2006 über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit (PGG)Inkrafttreten: 01.01.2008

ASF 2006_116 Gesetz

vom 5. Oktober 2006

Inkrafttreten: ..............................

über die Organisation der Pflege im Bereich psychische Gesundheit (PGG)

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

gestützt auf den Artikel 68 der Verfassung des Kantons Freiburg vom 16. Mai 2004; nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrats vom 16. Mai 2006; auf Antrag dieser Behörde,

beschliesst:

1. KAPITEL Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Gegenstand 1 Die öffentlichen Einrichtungen, die auf dem Gebiet der psychischen Gesundheit tätig sind, werden im Freiburger Netz für die Pflege im Bereich psychische Gesundheit (FPN) zusammengefasst. 2 Dieses Gesetz regelt die Organisation, den Betrieb und die Finanzierung des FPN. 3 Ausserdem bildet es die Grundlage zur Entwicklung des FPN und seiner Beziehungen zu den öffentlichen und privaten Partnern. Art. 2 Zweck 1 Das Gesetz soll jeder Person, die an einer psychischen Störung, Krankheit oder Behinderung leidet, den Zugang zu einer geeigneten und guten Pflege ermöglichen, die ihrer Autonomie in Beziehungen, in familiären, sozialen und wirtschaftlichen Belangen förderlich ist.

2 Durch eine zweckmässige Koordination des ambulanten, teilambulanten und stationären Versorgungsangebots trägt es zur multidisziplinären...

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