Botschaft betreffend den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesblatt Nr. 44, 11. November 2003 › Seccion Unica
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Botschaft betreffend den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft
03.066 Botschaft betreffend den Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft vom 15. Oktober 2003 Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft den Entwurf zu einem Bundesbeschluss betreffend den Internationalen Vertrag vom 3. November 2001 über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und beantragen Ihnen, dem Entwurf zuzustimmen. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung. 15. Oktober 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz Übersicht Der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft wurde nach über siebenjährigen, schwierigen Verhandlungen anlässlich der 31. Konferenz der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (Food and Agriculture Organisation, FAO) am 3. November 2001 verabschiedet. Er wurde von der Kommission für genetische Ressourcen der FAO ausgearbeitet und wird mit seinem Inkrafttreten das nichtbindende "International Undertaking on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture" ersetzen, das die Schweiz 1987 angenommen hatte. Die Schweiz war an den Verhandlungen massgebend beteiligt und konnte oft vermittelnd wirken. Die Ziele des Internationalen Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus der Nutzung solcher Ressourcen ergebenden Vorteile (Access/Benefit Sharing). Diese Ziele stehen im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43), das für die Schweiz am 19. Februar 1995 in Kraft getreten ist, und konkretisieren die Zielsetzungen des Welternährungsgipfels und dessen Aktionsplan in Teilbereichen. Der Internationale Vertrag anerkennt die traditionellen Leistungen der Bauern bei der Erhaltung und Weiterentwicklung pflanzengenetischer Ressourcen (sogenannte Farmers' Rights) und enthält Bestimmungen über die weitere internationale Zusammenarbeit. Ein zentrales Element des Internationalen Vertrags ist das multilaterale System für den erleichterten Zugang zu pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und für die Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung solchen Materials ergeben. Dieses System soll die internationale Zusammenarbeit im Be-reich der Pflanzenzüchtung fördern und damit eine genügend breite Basis für die Weiterentwicklung verbesserter Pflanzensorten sicherstellen. Es umfasst jedoch nicht alle pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft, sondern nennt die Erfassten abschliessend in einer Liste. Sie enthält die für die globale Ernährungssicherheit wichtigen Ressourcen wie Weizen, Gerste, Mais und Kartoffeln. Während das multilaterale System öffentlich-rechtliche Institutionen der Vertragsstaaten umfasst, können sich natürliche und juristische Personen des Privatrechts diesem System freiwillig unterziehen. Der Internationale Vertrag ist ein politischer Erfolg für eine nachhaltige Landwirtschaft mit ihren vielfältigen Aufgaben. Wichtige multifunktionale Aspekte der schweizerischen Agrarpolitik erhalten einen eigenständigen internationalen Rechtsrahmen. Dies kommt einer völkerrechtlichen Anerkennung von wesentlichen Dimensionen der Multifunktionalität der Landwirtschaft gleich. Insgesamt leistet der Internationale Vertrag einen wichtigen Beitrag zur Ernährungssicherheit der ständig wachsenden Weltbevölkerung...
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